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   OLG München, 20.04.2009 - 34 Sch 17/08   

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OLG München, 20.04.2009 - 34 Sch 17/08 (https://dejure.org/2009,29022)
OLG München, Entscheidung vom 20.04.2009 - 34 Sch 17/08 (https://dejure.org/2009,29022)
OLG München, Entscheidung vom 20. April 2009 - 34 Sch 17/08 (https://dejure.org/2009,29022)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zum rechtlichen Gehör im (inländischen) Schiedsverfahren (IBR 2009, 430)

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 169/90

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG München, 20.04.2009 - 34 Sch 17/08
    Ein Eingehen auf alle Einzelheiten des Vorbringens in den Entscheidungsgründen ist jedoch nicht geboten (vgl. BGH NJW 1992, 2299).

    Das Schiedsgericht ist nicht verpflichtet, auf alle Einzelheiten des Vorbringens in den Entscheidungsgründen einzugehen (BGH NJW 1992, 2299).

  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 16/84

    Einigung auf die Anwendung deutschen Verfahrensrechts im Verfahren vor dem

    Auszug aus OLG München, 20.04.2009 - 34 Sch 17/08
    55 cc) Die Gewährung rechtlichen Gehörs setzt auch im Schiedsverfahren voraus, dass zum einen die Partei die Möglichkeit hat, sich zum Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern - dies steht hier nicht in Zweifel -, und zum anderen das Schiedsgericht das Vorbringen der Parteien auch zur Kenntnis nimmt und bei der Entscheidung, soweit erheblich, berücksichtigt (BGH NJW 1986, 1436/1438; Zöller/Geimer § 1042 Rn. 11).
  • BayObLG, 15.12.1999 - 4Z Sch 23/99

    Anwendung ausländischen (Patent-)Rechts durch das Schiedsgericht

    Auszug aus OLG München, 20.04.2009 - 34 Sch 17/08
    52 Soweit die Antragsgegnerin im Schiedsverfahren unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs einzelne Verstöße rügt, erlangen diese jedenfalls auch im Bereich des ordre public (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO) Bedeutung (vgl. BayObLG EWiR 2000, 199 m. Anm. Berger; OLG Köln SchiedsVZ 2005, 163/165; Zöller/Geimer § 1059 Rn. 40, 68).
  • OLG Köln, 23.04.2004 - 9 Sch 1/03
    Auszug aus OLG München, 20.04.2009 - 34 Sch 17/08
    52 Soweit die Antragsgegnerin im Schiedsverfahren unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs einzelne Verstöße rügt, erlangen diese jedenfalls auch im Bereich des ordre public (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO) Bedeutung (vgl. BayObLG EWiR 2000, 199 m. Anm. Berger; OLG Köln SchiedsVZ 2005, 163/165; Zöller/Geimer § 1059 Rn. 40, 68).
  • OLG München, 04.07.2016 - 34 Sch 29/15

    Erstattungsfähigkeit in einem Schiedsverfahren angefallener Anwaltskosten bei

    Das Recht auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 47, 182/187 f.; 65, 293/295; 86, 133/145 f.; BVerfG NJW 1999, 1387/1388; 2009, 1585/1587; vom 19.6.2013, BvR 667/13, juris; Senat vom 20.04.2009, 34 Sch 17/08 = BeckRS 2009, 12100; Lachmann Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis 3. Aufl. Rn. 1354).
  • OLG München, 07.02.2011 - 34 Sch 16/08
    Wegen der Begründung des Schiedsspruchs wird auf den Beschluss des Senats vom 20.4.2009 (34 Sch 017/08, ...), der im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung zwischen den Parteien umgekehrten Rubrums ergangen ist, Bezug genommen.

    Wegen des mit ihrer Verteidigung im Verfahren 34 Sch 017/08 identischen Vorbringens wird wiederum auf den Beschluss vom 20.4.2009 (...) Bezug genommen.

    Der Senat setze die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Schiedsgericht fort, wenn er bei seiner Argumentation im Parallelverfahren 34 Sch 017/08 bleibe und "der Gehörsrüge nicht abhelfe".

    Das Bezugsverfahren, das für das Aufhebungsverfahren vorgreiflich war, ist rechtskräftig abgeschlossen (34 Sch 017/08).

  • BayObLG, 07.12.2022 - 101 Sch 76/22

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Teilschiedsspruchs

    Allerdings blieb dem Schiedsgericht die Möglichkeit, aufgrund des Vorbringens die Verhandlung wieder zu eröffnen (vgl. § 296a Satz 2, § 156 ZPO für das staatliche Verfahren; zur grundsätzlichen Möglichkeit der Wiedereröffnung im Schiedsverfahren z. B. OLG Köln, Beschluss vom 15. Juni 2012, 19 Sch 14/11, juris Rn. 43; OLG München, Beschluss vom 20. April 2009, 34 Sch 017/08, juris Rn. 64; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 1984, 12 W 24/83, OLGZ 1984, 436 [438]).

    Es wird vertreten, dass auch Schiedsgerichte die Präklusion nach § 296a ZPO zur Anwendung bringen können (so z. B. Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2022, § 1046 Rn. 32; Dietrich in Kern/Diehm, ZPO, § 1046 Rn. 4; Thümmel in Schütze/Thümmel, Schiedsgericht und Schiedsverfahren, 7. Aufl. 2021, § 10 Rn. 24; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. April 2014, 26 Sch 13/13, juris Rn. 35; OLG München, Beschluss vom 20. April 2009, 34 Sch 017/08, juris Rn. 64; kritisch z. B. Wilske/Markert in BeckOK ZPO, § 1046 Rn. 6).

  • OLG München, 25.04.2016 - 34 Sch 12/15

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs

    Die Antragsgegnerin hat ausreichend dazu vorgetragen, was bei Gewährung des verweigerten rechtlichen Gehörs vorgebracht worden wäre und dass sich dieses Vorbringen auf den Schiedsspruch ausgewirkt hätte (vgl. Zöller/Geimer § 1059 Rn. 40; vgl. Senat vom 20.4.2009, 34 Sch 17/08 = OLGR 2009, 482; vom 23.1.2012, 34 Sch 33/11 = SchiedsVZ 2012, 107/110).
  • OLG München, 25.04.2016 - 34 Sch 13/15

    Ablehnung eines Antrags auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedspruches wegen

    Die Antragsgegnerin hat ausreichend dazu vorgetragen, was bei Gewährung des verweigerten rechtlichen Gehörs vorgebracht worden wäre und dass sich dieses Vorbringen auf den Schiedsspruch ausgewirkt hätte (vgl. Zöller/Geimer § 1059 Rn. 40; vgl. Senat vom 20.4.2009, 34 Sch 17/08 = OLGR 2009, 482; vom 23.1.2012, 34 Sch 33/11 = SchiedsVZ 2012, 107/110).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2009 - 26 SchH 3/09
    Die Grundsätze des rechtlichen Gehörs und des Begründungszwanges verlangen indes nicht, dass sich das Schiedsgericht in der schriftlichen Begründung seiner Entscheidung mit allen Einzelheiten des Parteivortrages auseinandersetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1436, 1438 [BGH 26.09.1985 - III ZR 16/84] ; NJW 1992, 2299 [BGH 14.05.1992 - III ZR 169/90] ; OLG München, OLGR 2009, 482 ff).
  • OLG München, 09.11.2015 - 34 Sch 27/14

    Überprüfung eines inländischen Schiedsspruchs

    Das Recht auf rechtliches Gehör ist allerdings dann verletzt, wenn deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. dazu BVerfG NJW 1999, 1387; Senat vom 20.04.2009, 34 Sch 17/08 = BeckRS 2009, 12100; Lachmann Rn. 1354).
  • OLG München, 29.01.2018 - 34 Sch 31/15

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Schiedsgerichtsverfahren

    Art. 103 Abs. 1 GG ist daher erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder in seinem Kern nicht erfasst und bei der Entscheidung somit nicht erwogen worden ist (BVerfGE 47, 182/187 f.; 65, 293/295; 70, 288/293; 86, 133/145 f.; BVerfG NJW 1999, 1387/1388; 2009, 1585/1587; vom 19.6.2013, BvR 667/13, juris; Senat vom 20.4.2009, 34 Sch 17/08 =BeckRS 2009, 12100; Lachmann Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis 3. Aufl. Rn. 1354).
  • OLG Köln, 09.09.2022 - 19 Sch 13/22
    Ein Verstoß gegen das Gebot, Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, lässt sich folglich nur feststellen, wenn sich aus den Entscheidungsgründen des Schiedsspruchs klar ergibt, dass ein nicht von der Hand zu weisender, tatsächlich oder rechtlich in einer Zeugenaussage zentral wichtiger Punkt vom Schiedsgericht geistig überhaupt nicht verarbeitet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.1992 - III ZR 169/90, juris; BGH, Urteil vom 18.01.1990 - III ZR 269/88, juris; OLG München vom 20.04.2009 - 34 Sch 17/08, juris; Senat, Beschluss vom 23.12.2011 - 19 Sch 27/10, juris).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 26 SchH 3/09

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Nachweis einer

    Die Grundsätze des rechtlichen Gehörs und des Begründungszwanges verlangen indes nicht, dass sich das Schiedsgericht in der schriftlichen Begründung seiner Entscheidung mit allen Einzelheiten des Parteivortrages auseinandersetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1436, 1438; NJW 1992, 2299; OLG München, OLGR 2009, 482 ff).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 26 Sch 24/12

    Zu den Aufhebungsgründen nach § 1059 Abs. II 2 b ZPO

  • OLG Köln, 23.12.2011 - 19 Sch 27/10
  • OLG Köln, 16.09.2022 - 19 Sch 12/22
  • OLG Bremen, 20.07.2011 - Sch 2/11
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08   

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https://dejure.org/2008,24783
OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08 (https://dejure.org/2008,24783)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.10.2008 - 8 W 958/08 (https://dejure.org/2008,24783)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 8 W 958/08 (https://dejure.org/2008,24783)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 121 ZPO

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Bedingungen, zu denen auswärtiger Rechtsanwalt beigeordnet wird, muss regelmäßig im Beiordnungsbeschluss erfolgen; Beschränkung der Bedingungen der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 3
    Einschränkung der zu erstattenden Anwaltskosten bei Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts im Wege der Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08
    Dagegen richtet sich die zulässige, maßgeblich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.06.2004 - XII ZB 61/04 (BGHZ 159, 370) gestützte sofortige Beschwerde des Beklagten, der das Landgericht nicht abgeholfen hat.

    Unter den Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO kann dem Antragsteller ferner neben einem auswärtigen, in der Regel am gerichtsfernen Wohnort des Antragstellers geschäftsansässigen Hauptbevollmächtigten ein am Ort des Prozessgerichts residierender Rechtsanwalt als Verkehrsanwalt beigeordnet werden, sofern dadurch andernfalls entstehende Reisekosten des Hauptbevollmächtigten in vergleichbarer oder sogar übersteigender Höhe vermieden werden (BGHZ 159, 370).

  • OLG Oldenburg, 06.01.2006 - 3 UF 45/05

    Zulässigkeit der eingeschränkten Beiordnung eines zugelassenen, aber nicht

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08
    Zum anderen hat der auswärtige Rechtsanwalt, jedenfalls seit der Neuregelung des Anwaltsvergütungsrechtes, nicht anders als der bei dem Prozessgericht zugelassene Rechtsanwalt im Falle seiner uneingeschränkten Beiordnung Anspruch auf Erstattung von Reisekosten (vgl. OLG Nürnberg NJW 2005, 687; OLG Oldenburg NJW 2006, 851).
  • OLG Nürnberg, 06.10.2004 - 10 WF 3403/04

    Erstattung von Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08
    Zum anderen hat der auswärtige Rechtsanwalt, jedenfalls seit der Neuregelung des Anwaltsvergütungsrechtes, nicht anders als der bei dem Prozessgericht zugelassene Rechtsanwalt im Falle seiner uneingeschränkten Beiordnung Anspruch auf Erstattung von Reisekosten (vgl. OLG Nürnberg NJW 2005, 687; OLG Oldenburg NJW 2006, 851).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 17 W 30/05

    Prozesskostenhilfe: Grundsätze für die eingeschränkte Beiordnung und die

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08
    Wird dem Antragsteller der vom beigeordneten auswärtigen Wahlanwalt reklamierte Anspruch auf Erstattung von Reisekosten ohne Einverständnis oder sogar gegen den erklärten Willen vollständig abgesprochen, kann er oder der Prozessbevollmächtigte sofortige Beschwerde einlegen (Zöller/Philippi, a.a.O., § 121 Rn. 13; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718).
  • OLG Köln, 28.04.2005 - 14 WF 35/05

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts "zu den Bedingungen eines

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08
    Im Übrigen lässt sich der Beiordnungsantrag eines auswärtigen Anwaltes ohne entsprechende Anhaltspunkte nicht dahin auslegen, dieser erkläre stillschweigend, sich mit den Kosten eines ortsansässigen Anwaltes begnügen zu wollen (zutreffend OLG Köln MDR 2005, 1130).
  • OLG Dresden, 08.10.2008 - 8 U 1232/08

    Ansprüche des Leasinggebers nach Kündigung des Verbraucherleasingvertrages wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08
    Das Urteil ist Gegenstand des beim Senat anhängigen Berufungsverfahrens 8 U 1232/08.
  • LAG München, 07.01.2010 - 6 Ta 1/10

    Prozesskostenhilfe-Erfolgsaussichten, Reisekosten

    Auch bei - nach dem Beschlusstenor - nicht eingeschränkter Prozesskostenhilfebewilligung gilt die Einschränkung unmittelbar nach dieser Vorschrift, dass die Rechtsanwaltsbeiordnung nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes erfolgt (LAG München v. 12.6.2007 - 10 Ta 229/05, juris m.w.N.; LAG München v. 20.2.2002 - 10 Ta 325/00, MDR 2002 1277; OLG Naumburg v. 30.8.2001 - 13 WF 220/01; OLG Celle v. 14.4.2000 - 18 WF 90/00 und 18 WF 91/00, MDR 2000, 1038; nur ausnahmsweise OLG Dresden v. 1.10.2008 - 8 W 958/08, JurBüro 2009, 368; a.M. LAG Berlin-Brandenburg v. 1.10.2008 - 17 Ta (Kost) 6081/08, LAGE § 121 ZPO 2002 Nr. 3; OLG Brandenburg v. 1.4.2008 - 6 W 203/07, MDR 2009, 175; OLG Brandenburg v. 1.10.2008 - 13 WF 68/08, juris; OLG Koblenz v. 25.7.2001 - 14 W 525/01, MDR 2002, 175; Thomas/Putzo/ Reichold , a.a.O., § 121 Rz. 7).
  • LAG Hamm, 15.02.2018 - 5 Ta 447/17

    Beiordnung eines Verkehrsanwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Eine nachträgliche Einschränkung einer unbeschränkten Beiordnung kommt nämlich nicht in Betracht, auch nicht im Wege der Auslegung bei durchzuführender Kostenfestsetzung (OLG Hamm, Beschluss vom 16. März 2017, II-6 WF 26/17, Rn. 9, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 01. Oktober 2008, 8 W 958/08, juris).

    Ob eine Bewilligung "fiktiver" Fahrtkosten, die tatsächlich nicht entstanden sind, bis zur Grenze der tatsächlich für den Verkehrsanwalt entstandenen Aufwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren möglich wäre (offen gelassen bei einer ähnlichen Fragestellung OLG Dresden, Beschluss vom 01. Oktober 2008 - 8 W 958/08 -, juris) scheint fraglich.

  • KG, 11.11.2010 - 19 WF 180/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Festsetzung von Reisekosten bei uneingeschränkter

    Daher geht die ganz überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur zutreffend davon aus, dass für das Vergütungsfestsetzungsverfahren bindend feststeht, dass Reisekosten zu erstatten sind, wenn der Rechtsanwalt dem Beteiligten unbeschränkt beigeordnet worden ist (vgl. z.B. OLG Brandenburg MDR 2009, 175; OLG Dresden JurBüro 2009, 368; OLG Nürnberg, MDR 2008, 112; KG MDR 2004, 474; Müller-Raabe in Gerold/Schmidt, 19. Auflage § 46 RVG Rz 33; Zöller/Geimer, 29. Aufl. § 121 ZPO Rz. 13).
  • LAG München, 10.02.2022 - 6 Ta 244/21

    PKH; Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Auch bei - nach dem Beschlusstenor - nicht eingeschränkter Prozesskostenhilfebewilligung gilt die Einschränkung unmittelbar nach dieser Vorschrift, dass die Rechtsanwaltsbeiordnung nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes erfolgt (LAG München v. 27.10.2009 - 6 Ta 359/09, n.v.; v. 12.6. 2007 - 10 Ta 229/05, juris m.w.N.; LAG München v. 20.2. 2002 - 10 Ta 325/00, MDR 2002 1277; OLG Naumburg v. 30.8.2001 - 13 WF 220/01; OLG Celle v. 14.4.2000 - 18 WF 90/00 und 18 WF 91/00, MDR 2000, 1038; nur ausnahmsweise OLG Dresden v. 1.10.2008 - 8 W 958/08, JurBüro 2009, 368; OLG Koblenz v. 17.7.2014 - 7 W 355/14, FamRZ 2015, 433; Groß, a.a.O., § 46 RVG Rz. 3; a.M. LAG Berlin-Brandenburg v. 1.10.2008 - 17 Ta (Kost) 6081/08, LAGE § 121 ZPO 2002 Nr. 3; OLG Brandenburg v. 1.4.2008 - 6 W 203/07, MDR 2009, 175; v. 1.10.2008 - 13 WF 68/08, juris; OLG Braunschweig v. 24.2.2005 - 2 W 283/04, OLGR Braunschweig 2005, 290, zu § 126 Abs. 1 Satz 2 BRAGO; OLG Celle v. 20.3.2007 - 23 W 31/07, FamRZ 2008, 162; KG v. 11.11.2010 - 19 WF 180/10, JurBüro 2011, 94; Thomas/Putzo/Seiler, a.a.O., § 121 Rz. 7).
  • OLG Dresden, 08.10.2008 - 8 U 1232/08

    Ansprüche des Leasinggebers nach Kündigung des Verbraucherleasingvertrages wegen

    Eine uneingeschränkte Beiordnung kommt aus den Gründen der Beschwerdeentscheidung in vorliegender Sache vom 01.10.2008 - 8 W 958/08 nicht in Betracht.
  • LAG Düsseldorf, 03.11.2009 - 3 Ta 656/09

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen

    Soweit unter diesen Voraussetzungen durch die Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, sind die durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts entstehenden Reisekosten erstattbar (vgl. BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03, a.a.P..; OLG Nürnberg v. 06.10.2004, NJW 2005, 687; LAG Rheinland-Pfalz v. 08.06.2009 - 8 Ta 126/09, juris; OLG Dresden v. 01.10.2008, JurBüro 2009, 368).
  • LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 3 Ta 359/10

    Mehrkostenverbot bei der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts;

    Soweit unter diesen Voraussetzungen durch die Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, sind die durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts entstehenden Reisekosten erstattbar (vgl. BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03, a.a.O.; OLG Nürnberg v. 06.10.2004, NJW 2005, 687; LAG Rheinland-Pfalz v. 08.06.2009 - 8 Ta 126/09, juris; OLG Dresden v. 01.10.2008, JurBüro 2009, 368).
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2010 - 3 Ta 382/10

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts; konkludentes Einverständnis mit einer

    Soweit unter diesen Voraussetzungen durch die Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, sind die durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts entstehenden Reisekosten erstattbar (vgl. BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03, a.a.O.; OLG Nürnberg v. 06.10.2004, NJW 2005, 687; LAG Rheinland-Pfalz v. 08.06.2009 - 8 Ta 126/09, juris; OLG Dresden v. 01.10.2008, JurBüro 2009, 368).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.12.2008 - 3 WF 320/08   

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https://dejure.org/2008,16623
OLG Naumburg, 19.12.2008 - 3 WF 320/08 (https://dejure.org/2008,16623)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.12.2008 - 3 WF 320/08 (https://dejure.org/2008,16623)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2008 - 3 WF 320/08 (https://dejure.org/2008,16623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Begründung weitergehender Verbindlichkeiten einer Prozesskostenhilfe beantragenden Partei

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 127 Abs. 2
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Eingehung von Verpflichtungen aus Konsumentenkrediten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1233
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 02.05.2022 - 18 WF 32/22

    Verfahrenskostenhilfe: Berechnung der Kaufkraftparität eines in der Schweiz

    Finanzierungskosten für einen Pkw sind grundsätzlich nicht absetzbar, es sei denn, die Verpflichtung wurde eingegangen, bevor der Rechtsstreit, für den Verfahrenskostenhilfe beantragt ist, absehbar war und der Beteiligte ist auf die Nutzung des Fahrzeugs beruflich unbedingt angewiesen (OLG Hamburg vom 04.04.1995 - 12 WF 44/95, FamRZ 1996, 42, juris; OLG Naumburg vom 19.12.2008 - 3 WF 320/08, FamRZ 2009, 1233, juris Rn. 3; MünchKomm/Wache, a.a.O. § 115 Rn. 55).
  • LAG Düsseldorf, 06.04.2010 - 3 Ta 168/10

    Prozesskostenhilfe für besondere Belastung / Mutwilligkeit

    In Ansehung oder während des Prozesses eingegangene Kreditverpflichtungen sind grundsätzlich nicht als besondere Belastungen zu berücksichtigen, da von diesem Zeitpunkt an die Lebensführung auf den bevorstehenden Prozess eingerichtet werden muss (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 29.10.2008 - 3 WF 274/08, OLG Report 2009, 462; Beschluss v. 19.12.2008 - 3 WF 320/08, OLG-Report 2009, 482; OLG Naumburg, Beschluss v. 14.08.2008 - 3 WF 189/08, FamRZ 2009, 628; OLG Köln, Beschluss v. 08.02.1994 - 25 WF 10/94, MDR 1995, 314; LAG Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung, Beschluss vom 04.04.2008 - 3 Ta 193/08 - OLG Zweibrücken, Rechtspfleger 1981, 366; LAG Nürnberg, Beschluss v. 14.10.1988 - 3 Ta 110/88, LAGE Nr. 32 zu § 115 ZPO; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 115 Rz. 38 m w. N.; Kalthöhner/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl., Rz. 294).
  • OLG Köln, 05.02.2014 - 12 WF 19/14

    Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Ein Bezieher von Sozialleistungen - und um eine Sozialleistung auf dem Gebiet der Rechtsprechung handelt es sich bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - kann nicht in Kenntnis seiner Ratenzahlung- oder sonstigen Verfahrenskostentragungspflicht anderweitige Vermögensverfügungen treffen oder Verbindlichkeiten eingehen und hierbei erwarten, die solchermaßen bewusst herbeigeführte Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit werde im Rahmen des Verfahrens zur Überprüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung dieser Sozialleistungen anerkannt (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Dezember 2008, 3 WF 320/08, zitiert nach juris, Rn. 3, FamRZ 2009, 1233).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 05.12.2008 - 3 WF 292/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19112
OLG Naumburg, 05.12.2008 - 3 WF 292/08 (https://dejure.org/2008,19112)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.12.2008 - 3 WF 292/08 (https://dejure.org/2008,19112)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - 3 WF 292/08 (https://dejure.org/2008,19112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bedürftigkeit einer Prozesskostenhilfe beantragenden Partei i.R.e. Aufwendung des ihr zugeflossenen Erlöses aus einem Hausverkauf für Luxusanschaffungen in Kenntnis der anstehenden juristischen Auseinandersetzung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 115; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 621 a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 14

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung des für Luxusanschaffungen aufgewendeten Erlöses aus einem Hausverkauf bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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